
Wer meint die EU würde ruhig zusehen, wie neue Glücksspielregelungen gegen das Recht der EU verstoßen, der hat sich geirrt. Nachdem einige britische Glücksspielunternehmen wie William Hill, Sportingbet und Stanleybet International gegen die griechische Regierung klagten, hat jetzt der höchste Gerichtshof der EU entschieden, dass das sich im Staatsbesitz befindliche Glücksspielmonopol, OPAP SA illegal sei.

Die der höchste Gerichtshof der Europäischen Union erklärt das griechische Glücksspielmonopol OPAP SA als illegal, nachdem verschiedene Glücksspielgruppen gegen Griechenland klagten.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg erklärt, dass das EU-Gesetz keine nationalen Regelungen unter Mitgliedsstaaten erlaube, die einer bestimmten Organisation exklusive Rechte gewähren, ohne dass dies dem öffentlichen Interesse diene, die Wettmöglichkeiten zu senken.
Als Reaktion auf das Urteil sanken die Aktien für OPAP um fast 10%.
Dies ist nicht das erste Mal, dass ein europäischer Gerichtshof Klagen über Staatsmonopole in europäischen Ländern vorliegen. Glücksspielgruppen wie Bwin.Party Digital Entertainment, Ladbrokes und Betfair legten alle vor Gericht gegen Entscheidungen der Länder ein, die verhindern, dass sie frei ihre Angebote in den 27 Mitgliedsstaaten der EU anbieten können.
Die Entscheidung des europäischen Gerichtshofs kam nur wenige Tage, nachdem die Remote Gambling Association der griechischen Regierung eine Warnung sendete, dass sie rechtliche Schritte eingehen würden, wenn die das Glücksspielgesetz in Griechenland nicht in soweit geändert wird, dass es mit den Gesetzen der EU über einstimmt.
Die RGA vertritt einige der größten Online Glücksspielgruppen in Europa und äußerte sich bereits sehr offen über das Monopol von OPAP in einem Land, in welchem Glücksspiel weitgehend illegal sei.
OPAP hat die Exklusivrechte praktisch jede Art des Online Glücksspiels anzubieten, sogar noch mehr als hinsichtlich seiner herkömmlichen Glücksspielangebote. Im August 2011 kündigte die griechische Regierung Änderungen und Lizenzen an, doch die Lizenzierung hat nie begonnen.
Nach diesem Urteil bleibt nur zu hoffen, dass auch für die anderen Länder schon bald die Urteile gefällt werden.
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